Anerkennung) oder 3-jährige Ausbildung in einem Pflege- / Gesundheitsberuf (mit Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits
- / Gesundheitsberuf (mit Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits- oder Sozialbereich hohes Interesse an der Projektarbeit, fachlicher
) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits- oder Sozialbereich hohes Interesse an der Projektarbeit, fachlicher Weiterentwicklung und persönlichem Wachstum Interesse an aktuellen Entwicklungen
-jährige Ausbildung in einem Pflege- / Gesundheitsberuf (mit Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits- oder Sozialbereich hohes
- / Gesundheitsberuf (mit Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits- oder Sozialbereich hohes Interesse an der Projektarbeit, fachlicher
) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits- oder Sozialbereich erste praktische Erfahrung in der Behindertenhilfe wünschenswert, nicht Bedingung Empathie im Umgang mit körperlich und/oder geistig behinderten
Ausbildung in einem Pflege- / Gesundheitsberuf (mit Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits- oder Sozialbereich erste praktische
Ausbildung in einem Pflege- / Gesundheitsberuf (mit Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits- oder Sozialbereich erste praktische
Ausbildung in einem Pflege- / Gesundheitsberuf (mit Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits- oder Sozialbereich erste praktische
im Gesundheits- oder Sozialbereich erste praktische Erfahrung in der Behindertenhilfe wünschenswert, nicht Bedingung Empathie im Umgang mit körperlich und/oder geistig behinderten Menschen Interesse an aktuellen
Anerkennung) oder 3-jährige Ausbildung in einem Pflege- / Gesundheitsberuf (mit Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits