- / Gesundheitsberuf (mit Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits- oder Sozialbereich erste praktische Erfahrung in der Behindertenhilfe
Anerkennung) oder 3-jährige Ausbildung in einem Pflege- / Gesundheitsberuf (mit Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits
Berufsbezeichnung) oder abgeschlossenes Hochschulstudium im Gesundheits- oder Sozialbereich erste praktische Erfahrung in der Behindertenhilfe wünschenswert, nicht Bedingung Empathie im Umgang mit körperlich
Das bringen Sie mit: staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger:in, Erzieher:in, Gesundheits-und Krankenpfleger:in oder examinierte Pflegefachkraft gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit die Fähigkeit
, Altenpfleger:in oder Gesundheits- und Krankenpfleger:in gerne Berufserfahrung im Bereich Sie haben ein hohes Maß an Empathie, Einfühlungsvermögen, Humor, eine positive Lebenseinstellung Verbindlichkeit